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Begehung - Kleingartenverein Windeberger Kreuz Ost

Windeberger Kreuz Ost e.V.
Windeberger Keuz Ost e.V.
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Liebe Gartenfreunde,

das Gartenjahr 2015 ist im vollen Gang und somit möchten wir noch einen wichtigen Termin bekannt geben:

Am Freitag, 3.7.2015
Gartenrundgang mit Herrn Erdmenger vom Gebietsverband und dem Vorstand unserer Gartenanlage

hierzu möchten wir alle Gartenfreunde an unseren Beschluss erinnern:

43. Beschluss:

Mitgliederversammlung am 08.04.2011

1) Alle Gartenfreunde sind verpflichtet die Außenzaunpflege durchzuführen. Das gilt auch für Gartenfreunde, die von der Leistung der Arbeitsstunden befreit sind. Dieser Beschluss gilt auch für die Einfriedung der Gartenanlage (Außenzäune).

2) Für ein einheitliches und ordentliches Aussehen der Wege in der Gartenanlage werden alle GF verpflichtet, die Pflege der Wege gemeinsam abzusprechen, d.h. z.B. wenn der Weg zu 2/3 Schotteroberfläche aufweist, muss er als Schotterweg gestaltet sein. Gleiches gilt für Wege mit Rasenbewuchs.
Termine: Kontrolle durch den Vorstand zwischen Juni und August

3) Bei Nichteinhaltung der Beschlüsse 1 und 2 werden „nicht zu leistende Arbeitsstunden“ für den jeweiligen Gartenfreund aberkannt und diese dann in Rechnung gestellt.
Der Gartenvorstand ist berechtigt bei Nichteinhaltung der Beschlüsse 1 und 2 für die Anlieger der jeweiligen Gärten kostenpflichtige Arbeitsstunden zu organisieren.


Ihr Gartenvorstand
der Kleingartenanlage Windebergerkreuz Ost

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