Liebe Gartenfreunde,
zu unserem diesjährigem Gartenrundgang wurden viele Gärten mit sehr guter kleingärtnerischen Nutzung erfasst, doch leider mussten wir auch viele Mängel feststellen. In unser ausgehangenen Liste sind diese erfasst und somit öffentlich gemacht.
Da jeder Pächter zur kleingärtnereischen Nutzung, lt. Bundeskleingartengesetz verpflichtet ist, fordern wir Sie auf die Mängel umgehend, bis 31.08.2019, zu beseitigen.
Aufgrund des hohen Leerstandes in unserer Anlage, die in der Bewirtschaftung des Vereins sind, haben wir in unserer Vorstandssitzung vom 06.07.2019 folgenden Beschluß gefasst, um den Verein vor auflaufenden Kosten zu schützen:
Beschluss 08/2019
Ab sofort ist jeder Pächter, der seinen Pachtgarten zurückgeben will, verpflichtet sich um einen Nachpächter zu bemühen. Der Nachpächter muss sich vor der Unterzeichnung der Übernahme bzw. der Übergabe des Gartens durch den "ehemaligen" Pächter erst beim Vorstand vorstellen und dessen Einverständniss einholden.
13.7.2019
Ihr Gartenvorstand
der Kleingartenanlage Windebergerkreuz Ost