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Bericht_MV_2021 - Kleingartenverein Windeberger Kreuz Ost

Windeberger Kreuz Ost e.V.
Windeberger Keuz Ost e.V.
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Liebe Gartenfreunde,

hier die ausführlichen Informationen unserer Mitgliederversammlung vom 14.08.2021

Im Bezug auf die Benutzung der Feuertonnen

Seit 01.01.2016 sind keine Verbrennungen pflanzlicher Abfälle in Thüringen erlaubt außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen gemäß Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung.

Somit ist das Entzünden eines Feuers zum Zweck der Beseitigung von Pflanzenabfällen verboten. Der Wegfall der Traditionsfeuer (Osterfeuer, Maifeuer....) auf Grund der aktuellen Situation (Coronakrise), stellt keine Grundlage zur Änderung der geltenden Gesetzmäßigkeiten dar. Die anfallenden Abfälle sind von den Bürgern bis zur möglichen Verbringung in eine geeignete Anlage, auf dem eigenen Grundstück zu lagern bzw. wenn möglich, zu kompostieren.

Bis auf Weiteres ist es untersagt diverse Brauchtums-, Traditions- und auch Lagerfeuer (offene Feuer) durchzuführen. Das Feuer in einer Feuerschale (Ø bis 1m) ist erlaubt und genehmigungsfrei. Dieses soll ausschließlich dem Zweck als Licht- und Wärmequelle, zum Kochen oder Grillen dienen. Es darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach den entsprechenden Verordnungen, Gesetzen geahndet.

F:Darf ich in meinem Garten ein Feuer in einer Feuerschale entzünden?
A:Das Betreiben eines Feuers in einer Feuerschale ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
  • Es muss sich um eine handelsübliche Feuerschale / Feuerkorb im Sinne des Immissionsschutzgesetzes, eine sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlage“, handeln, die der Wärmegewinnung dient. (Waschmaschinentrommeln, Gullieinsätze oder Ölfässer sind keine handelsüblichen Feuerschalen und sind strengstens verboten!)
  • Als Brennstoff ist nur trockenes, unbehandeltes, stückiges Holz oder Presslinge in Form Holzbriketts zu verwenden.
    Zum Zweck der Abfallbeseitigung sowie zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sind Feuerschalen / Feuerkörbe nicht erlaubt.
  • Die Feuerschale ist stets in ausreichendem Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien  aufzustellen. Als Richtwert gelten mindestens 3 - 5 Meter.
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen. Entsprechende Löschmittel (Wasser, Sand, Feuerlöscher) sind bereitzuhalten.
  • Eine Belästigung und Gefährdung der Nachbarschaft sowie der Allgemeinheit durch den Betrieb ist zu jeder Zeit auszuschließen.

F:Was passiert mir bei einem Verstoß gegen oben genannte Vorschriften?
A:Verstöße gegen das Verbrennungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € durch die örtliche Ordnungsbehörde geahndet werden. Sollte der Verstoß zu zu einem Einsatz der Feuerwehr führen, werden die Einsatzkosten der Feuerwehr dem Verursacher in Rechnung gestellt.



Ruhezeiten in unserer Gartenanlage
 

An Werktagen, einschließlich Samstagen, sind für jeden Pächter verbindlich, saisonunabhängig folgende Ruhezeiten einzuhalten:

13.00 – 15.00 Uhr
19.00 – 07.00 Uhr
Sonn- und Feiertage sind Tage der Ruhe.

Jeder Pächter ist darüber hinaus verpflichtet, jegliche Lärmbelästigung ab 22.00 Uhr zu unterbinden.



Benutzung der Ausgänge / Tore

alle Tore werden geschlossen gehalten!!!
Nur zum Ein -und Ausfahren geöffnet und anschließend geschlossen!!!

Das Haupttor an der Straße darf geöffnet bleiben, damit der fließende Verkehr nicht behindert wird. Der Bereich von 5 Meter links und rechts neben der Toreinfahrt am Haupttor muss freigehalten werden, um eine sichere Ein- und Ausfahrt zu gewährleisten!!!!
Weiterhin weisen wir auf Schrittgeschwindigkeit in der gesamten Anlage hin!!!!



Arbeitsstunden im Rahmen der Mitgliedschaft im Kleingartenverein

Arbeitsstunden im Rahmen der Mitgliedschaft und der Pflege der Gartenanlage wurden über den Aushang geregelt.
Wir haben darauf verwiesen, dass Gartenfreunde, die sich nicht auf dem Arbeitsplan finden, zur Sprechstunde die Gelegenheit hatten und haben nach Arbeiten zu fragen.
Wir verweisen auf die Eigenständigkeit jeden Gartenfreundes!!!

Der Vorstand muss hier nicht jeden an die Hand nehmen, die Sprechzeiten sind mittlerweile jedem bekannt und wurden im Aushang zu lesen!
Jede nichtgeleistete Arbeitsstunde ist kostenpflichtig und das Gartenjahr endet im Bezug auf die Ableistung der Arbeitsstunden im Oktober.

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