Beschluss 14.05.2022
Der Vorstand hat mit der Sitzung am 14.05.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Das Anlegen bzw. Errichten eines Hochbeetes ist Grundsätzlich erlaubt, wenn es dauerhaft kleingärtnerisch genutzt wird.
Hierfür gelten jedoch folgende Regeln:
Das Planen eines Hochbeetes muss mit dem Vorstand abgestimmt werden. Nach ausdrücklicher Zusage darf mit dem Bau des Hochbeetes begonnen werden. Pro Garten ist nur ein Hochbeet aus Palette erlaubt. Es darf eine Gesamtgröße von maximal 2m Länge / 1m Breite / 1m Höhe nicht überschreiten. Handelsübliche und Eigenbauhochbeete dürfen rechts und links längs am Zaun und im hinteren Drittel quer angeordnet werden. Bei Pächterwechsel ist ein Rückbau erforderlich.
Der Beschluss ist rückwirkend ab 01.01.2022 rechtskräftig.
Alle Pächter, die mit dem Bau begonnen haben sollten sich bitte schnellst möglich mit dem Vorstand in Verbindung setzen.
Beschlussabstimmung:
Einstimmig zugestimmt
